Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern

01.03.2021

Mit der ab dem 1. März 2021 geltenden E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden die Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger gesenkt.

Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Dem Förderantrag an das BAFA muss ein Angebot für das entsprechende E-Lastenfahrrad beigefügt werden. Anders als bei anderen Förderprogrammen müssen Antragstellende mit der Bestellung des E-Lastenfahrrades warten, bis sie den Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Erst danach darf der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Bestellung ausgelöst werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Verbände, jedoch keine Privatpersonen.

Weitere Informationen unter: www.bafa.de