Neues Energielabel mit klarer A bis G-Skala

31.07.2017

Die im Frühjahr dieses Jahres auf EU-Ebene verabschiedete neue EU-Energielabel-Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Damit wird der Rechtsrahmen für die schrittweise Umstellung des EU-Labels mit den verwirrenden A+++-Klassen wieder zurückgeführt auf eine leicht verständliche und klare A bis G-Skala.

Das Energielabel mit der Farbskala (grün = sehr effizient) bis rot (ineffizient) gilt seit 20 Jahren und informiert die Verbraucher bei mittlerweile über 16 Produkten von klassischen Haushaltsgeräten über Fernseher bis hin zu Heizkesseln über den Energieverbrauch.
Staatssekretär Baake: „Mit der Umstellung des Energielabels auf die klare und leicht verständliche A-G-Skala gewinnt das EU-Label wieder an Aussagekraft. Die komplizierten A+++-Klassen werden abgeschafft. Das ist ein gutes Signal für die Verbraucher, denn so liefert das Energielabel klare und leicht verständliche Aussagen über den Energieverbrauch von Produkten. Zusätzlich werden Geräte künftig in einer EU-weiten Produktdatenbank registriert. Verbraucher können den Energieverbrauch per Datenbankrecherche vergleichen und so das sparsamste Gerät finden. Auch werden wir uns bei den noch in diesem Jahr beginnenden Überarbeitungen der verschiedenen produktspezifischen Rechtsakte dafür einsetzen, dass sich die Anforderungen an Messverfahren stärker am tatsächlichen Verbraucherverhalten orientieren."
Die Rahmenvorgaben der EU-Energielabel-Verordnung werden nun schrittweise auch für die einzelnen Produkte umgesetzt und konkretisiert. Bis Herbst 2018 werden als erstes die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtung überarbeitet. Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller von in der Regel einem Jahr werden die neuen Energielabel mit der Skala A bis G für die Verbraucherinnen und Verbraucher ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar sein.
Das Inkrafttreten der EU-Energielabel-Verordnung am 1. August 2017 führt für die Hersteller und Händler aber teilweise auch schon unmittelbar zu Änderungen. So muss zum Beispiel in der Werbung stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hingewiesen werden und es müssen die verfügbaren Klassen angegeben werden.
Weitere Änderungen, die unmittelbar mit Inkrafttreten für die EU-Energielabel-Verordnung greifen, finden Sie hier

Herausgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
28.7.2017