Förderung von E-Autos verdoppelt

30.07.2020

Ab 8. Juli 2020 wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend –gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren.

Dies gilt für neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung unter www.bafa.de