Lastenradförderung für Freiberufler und Unternehmen

30.07.2020

Im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW übernimmt das Verkehrsministerium 30 Prozent der Kosten (max. 3000 Euro), wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder ein neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird.

Gefördert wird wer in Baden-Württemberg ansässig ist und zu einer dieser Gruppen gehört: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. So werden Waren, Material oder Personen schnell, praktisch, staufrei, an der frischen Luft und auch noch emissionsfrei transportiert.

Weitere Informationen zur Beantragung unter www.l-bank.de/elektrolastenrad